§11 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.

Der Termin wird vom Führungsteam festgelegt.

Die Einladung erfolgt schriftlich, mit einer Frist von zwei Wochen vor Mitgliederversammlung. Das Schreiben muss die zur Abstimmung zu stellenden Hauptanträge ihrem wesentlichen Inhalt nach bezeichnen.

Die Mitgliederversammlung beinhaltet folgende Punkte:

  1. Bericht der 1. Vorsitzenden
  2. Kassenbericht
  3. Bericht eines Kassenprüfers
  4. Entlastung des Führungsteams
  5. Wahl des Führungsteams
  6. Satzungsänderungen
  7. Festlegung der Beitragshöhe
  8. Auflösung des Vereins
  9. sowie sonstige Gegenstände, die vom Gesetz oder der Satzung zwingend vorgeschrieben sind
  10. Punkte, die Gegenstand der Tagesordnung sind
  11. Gleichzeitig mit der Wahl des Führungsteams erfolgt die Wahl von zwei Kassenprüfern.

Anträge zur Mitgliederversammlung müssen spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung bei der 1. Vorsitzenden schriftlich eingereicht werden. Verspätet eingereichte Anträge werden nicht mehr auf die Tagesordnung gesetzt. Ausgenommen hiervon sind Dringlichkeitsanträge, die mit dem Eintritt von Ereignissen begründet werden, welche nach Ablauf der Antragsfrist eingetreten sind.

Die Mitgliederversammlung wird von der 1. Vorsitzenden, bei ihrer Verhinderung von der 2. Vorsitzenden geleitet.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Die Beschlüsse in der Mitgliederversammlung werden durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend eine andere Mehrheit vorschreibt. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen. Beschlüsse mit finanziellen Auswirkungen bedürfen der Bestätigung durch das Führungsteam. Zu Satzungsänderungen und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.

Die Wahl des Führungsteams erfolgt in geheimer Wahl durch die Abgabe von Stimmzetteln. Ein Wahlausschuss, der aus zwei Mitgliedern besteht und von der Versammlung auf Zuruf gewählt wird, hat Antrag auf Entlastung des  Führungsteams zu stellen und anschließend die Neuwahl durchzuführen. Auf Antrag kann die Wahl per Akklamation erfolgen.

Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen und vom Sitzungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies im Interesse des Vereins erforderlich ist, oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von einem Zehntel der Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt wird.