§12 Kassenführung/Kassenprüfer

Die Kassenführung des Vereins obliegt der Schatzmeisterin.

Jede Einnahme und Ausgabe muss in den Kassenbüchern verbucht sein und mit Rechnung bzw. Quittung belegt werden.

Eine Jahresrechnung ist zu erstellen.

Die Schatzmeisterin ist nur ermächtigt solche Ausgaben selbständig vorzunehmen, die zur Aufrechterhaltung der Verwaltung notwendig sind.

Alle Belege sind von der 1. Vorsitzenden abzuzeichnen. Der Verein haftet nicht für Ausgaben, die widerrechtlich getätigt wurden.

Die Jahresrechnung ist von zwei Kassenprüfern, die jeweils auf 4 Jahre gewählt werden, zu prüfen. Sie ist der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen.

Kassenprüfer können nur Mitglieder sein, die nicht dem Führungsteam und dem Erweiterten Vorstand angehören. Diese haben der ordentlichen Mitgliederversammlung über die geprüfte Kasse zu berichten. Die Kassenprüfer geben der Mitgliederversammlung die Empfehlung zur Entlastung des Führungsteams.