§4 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft wird durch eine Beitrittserklärung erworben. Mitglied werden kann jede Frau, die die Grundsätze des Vereins unterstützt.

Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag das Führungsteam. Lehnt dieses den Aufnahmeantrag ab, ist es nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe bekannt zu geben.

Jedes Mitglied hat dem Führungsteam jeglichen Anschriftenwechsel und Änderungen der Kontendaten mitzuteilen und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt des Ereignisses.

Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, Ausschluss oder Tod. Der schriftlich beim Führungsteam zu erklärende Austritt ist nur am Ende des Geschäftsjahres möglich. Der bereits bezahlte Beitrag für das laufende Kalenderjahr wird durch das Ausscheiden nicht berührt.

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in erheblicher Weise gegen den Vereinszweck verstößt, in sonstiger Weise sich grober und wiederholter Verstöße gegen die Vereinssatzung schuldig macht, bei unehrenhaftem Verhalten, bei Vergehen und sonstigen Handlungen, die dem Ansehen des Vereins, auch in der Öffentlichkeit irgendwie schaden, bei unkameradschaftlichem Verhalten, wie auch Versuchen, Unfrieden und Zersetzung  im Verein zu stiften oder wegen Zahlungsrückstand mit einem Jahresbeitrag. Über den Ausschluss entscheidet das Führungsteam. Dem Mitglied ist vorher Gelegenheit zur Äußerung zu geben.