§5 Ehrenmitglieder – Ehrungen

Zum Ehrenmitglied werden Mitglieder des Vereins, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Die Ehrenmitgliedschaft beinhaltet eine Befreiung vom Mitgliedsbeitrag bei Beibehaltung sämtlicher Rechte und Pflichten einer ordentlichen Mitgliedschaft.

Nach 25 Jahren Mitgliedschaft erhält das Vereinsmitglied im Rahmen der Mitgliederversammlung eine Ehrenurkunde. Für die Vereinszugehörigkeit ist die Zeit der Mitgliedschaft in der Katholischen Frauengemeinschaft Zolling anzurechnen.