§6 Mitgliedsbeiträge

Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Verein einen Jahresbeitrag, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Alle Mitglieder sind zur Beitragszahlung verpflichtet. Beitragsbefreit sind alle Ehrenmitglieder. Der Jahresbeitrag, der immer für das volle angefangene Jahr erhoben wird, wird im Bankeinzugsverfahren erhoben.