§7 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

  • Führungsteam
  • Erweiterter Vorstand
  • Mitgliederversammlung

Die Mitglieder von Führungsteam und Erweitertem Vorstand üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Ihre Wiederwahl ist unbeschränkt zulässig. Mitglied im Führungsteam und Erweitertem Vorstand kann jedes Vereinsmitglied werden.

Beschlüsse werden im Führungsteam und Erweiterten Vorstand gemeinsam gefasst. Beschlussfähigkeit besteht, wenn mindestens drei Mitglieder aus Führungsteam und Erweitertem Vorstand anwesend sind.  Es entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

Über die Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen.