§8 Das Führungsteam

Das Führungsteam besteht aus:

  • Vorsitzende
  • Vorsitzende
  • Schatzmeisterin
  • Schriftführerin

Das Führungsteam im Sinne des § 26 BGB im Hinblick auf die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Vereins ist die 1. Vorsitzende und die 2. Vorsitzende; sie vertreten den Verein je allein. Im Innenverhältnis jedoch ist die 2. Vorsitzende zur Vertretung des Vereins nur im Verhinderungsfalle der 1. Vorsitzenden befugt.

Das Führungsteam wird von der Mitgliederversammlung jeweils für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Scheidet ein Mitglied des Führungsteams vor Ablauf der Amtsperiode aus, so erfolgt die Nachwahl eines neuen Führungsteammitglieds für den Rest der Amtsperiode durch das Führungsteam und den Erweiterten Vorstand.

Die Ladung zu Sitzungen erfolgt jeweils nach Bedarf durch die Schriftführerin bzw. die 1. Vorsitzende. Auf Antrag eines Mitglieds von Führungsteam oder Erweitertem Vorstand ist unter Angabe der Gründe eine Sitzung abzuhalten.