§9 Geistliche Begleitung/Erweiterter Vorstand

Begleitung

Der Geistlichen Begleitung obliegt die Beratung in kirchlichen Fragen. Sie nimmt nach Bedarf an Sitzungen teil, ein Stimmrecht besteht nicht.

Erweiterter Vorstand

In den erweiterten Vorstand können bis zu acht Frauen gewählt werden. Der Erweiterte Vorstand  wird von der Mitgliederversammlung jeweils für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Amtsperiode aus, so kann eine Nachwahl für den Rest der Amtsperiode durch das Führungsteam und den Erweiterten Vorstand erfolgen.

Die Aufgaben des Erweiterten Vorstandes liegen in der ständigen Mitwirkung bei der Führung der Geschäfte durch das Führungsteam. Der Erweiterte Vorstand nimmt an Sitzungen des Führungsteams teil. Das Führungsteam und der Erweiterte Vorstand fassen alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Stimmen der Erschienenen.